(Rechtsweg bei Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen diesen - Angelegenheit des Vertragsarztrechts - Klagebefugnis der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen die Wirksamkeit von Richtlinien des GBA - Überweisungsvorbehalt in der Richtlinie des GBA zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen nach § 116b SGB 5 keine offensichtliche Kompetenzverletzung iS eines "ausbrechenden Rechtsakts" - Anrufung - Großer Senat - Rechtsschutz gegen Entscheidungen und Richtlinien des GBA)
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