Bohrungen zur Vorbereitung des Neu- bzw. Ausbaus einer Eisenbahnstrecke (sog. Brenner-Nordzulauf), Vorbeugender Rechtschutz einer Gemeinde gegen eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG u.a. zur Grundwasserbenutzung durch Niederbringung einer Bohrung, Wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme, Qualifizierte Betroffenheit der Gemeinde in ihrem Recht als kommunale Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung, Verschlechterungsverbot, Beschränkte Sachentscheidungskompetenz der Wasserbehörde, Keine Befugnis der Gemeinde als Sachwalterin allgemeiner öffentlicher Belange
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