Aktenzeichen X R 10/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNUE9F7J77UWFE9MR

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 15.09.2010

(Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von Versorgungsleistungen - Erfordernis einer Gesamtwürdigung - Anwendung von § 11 EStG bei Sonderausgaben)

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