Aktenzeichen 29 W (pat) 22/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNUD9XBSM5XE76VMM

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 12.05.2010

Markenbeschwerdeverfahren – "EASTSIDE® D STREETWEAR (Wort-Bild-Marke)/BFC D BFC DYNAMO (Wort-Bild-Marke)" – keine vollumfängliche Entscheidung im Beschluss der Markenstelle: Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung - Teilübertragung einer Widerspruchsmarke: Fortsetzung des Widerspruchsverfahrens mit Teileintragungen – ursprüngliche Anträge gelten für abgetrennte Eintragung weiter – im Beschluss ist die übertragene Marke als weitere Widerspruchsmarke gesondert abzuhandeln - zur Geltendmachung des durch die Eintragung der abgetrennten Marke begründeten Rechts durch den Rechtsnachfolger – Befugnis, sich am Verfahren zu beteiligen - Verfügungen und Beschlüsse des DPMA wurden Rechtsnachfolger nicht zugestellt – wesentlicher Verfahrensmangel

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