Aktenzeichen IV R 50/11

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RCNUD3HK4FFMK5XTTE

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 18.12.2014

Keine erweiterte Kürzung für zu einem Vermögensstock des Gesellschafters zur Bedeckung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung gehörenden Grundbesitz einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

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