Aktenzeichen 8 C 6/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:191023U8C6.22.0
RCN:
RCNUCH4Y2MCGKGZHSV

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 19.10.2023

Feststellung der Rechtsstaatswidrigkeit einer Annahme an Kindes statt in der ehemaligen DDR nach § 1 VwRehaG

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