Aktenzeichen 13a B 22.31201

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RCNUBT3FYH4HQPQ9HW

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VGH München: Entscheidung vom 09.02.2023

Entscheidung nach § 130a VwGO trotz fehlendem Einverständnis der Beteiligten, Zustellung des Bundesamtsbescheids an Asylantragsteller persönlich, Schriftliche Vollmacht für Bevollmächtigte nicht vorgelegt, Zustellung mittels Postzustellungsurkunde an Antragsteller in JVA

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