Reisekosten eines Beamtenanwärters, Fahrt vom Studienort zum privaten Wohnort bei angeordnetem Digitalunterricht und gleichzeitiger Verpflichtung zur Räumung der vom Dienstherrn am Studienort zur Verfügung gestellten Unterkunft stellt eine Ausbildungsreise nach Art. 24 BayRKG dar, der Beamte kann nicht auf, etwaige, Trennungsgeldansprüche verwiesen werden, Ermessensreduzierung auf Null
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