Aktenzeichen V ZR 262/12

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.09.2013

Klage des Grundstückseigentümers auf Beseitigung von Geräuschimmissionen durch den elektrischen Antrieb eines Hoftores: Bemessung des Streitwerts; Anforderungen an die Darlegung der Wertminderung des Grundstücks

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