Aktenzeichen 1 Qs 137/23

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNU949K4GGHFPS6HG

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LG Passau: Entscheidung vom 23.10.2023

Sofortige Beschwerde, Nebenkläger, Beiordnung eines Pflichtverteidigers, Pflichtverteidigerbestellung, Rechtswirksamkeit, Kostenentscheidung, Anwaltliche Vertretung, Sach- und Rechtslage, Notwendige Verteidigung, Faires Verfahren, Grundsatz der Waffengleichheit, Beweiswürdigung, Strafbefehl, Beigeordnete, Rechtsmittel, Angefochtene Entscheidung, Gesetzgebungsgeschichte, Vorbestrafte, Beschlüsse des Amtsgerichts, Rechtsanwaltes

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