Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei vollständigem Haarverlust nur bei objektiv empfundener Entstellung - regelmäßiger Anspruch von Frauen bei Kahlköpfigkeit - kein Verstoß gegen das Verbot geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung - keine leistungsrechtliche Gleichbehandlung von Versicherten der GKV und beihilfeberechtigten Beamten oder Versorgungsempfängern
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