Aktenzeichen III ZR 307/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.12.2012

Haftung bei Kapitalanlageberatung: Selbstständiges Unternehmen der "Finanzgruppe" einer Sparkasse als freier Anlageberater; Pflicht eines Anlageberaters zur Aufklärung über den Inhalt der mit der Fonds- oder Vertriebsgesellschaft getroffenen Vertriebsvereinbarung

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