Aktenzeichen 5 C 10/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2021:240621U5C10.19.0
RCN:
RCNU6P5C49JRY82JW2

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 24.06.2021

Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe für eine der Leistung nach § 19 SGB VIII nachfolgende andere Hilfe

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