Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 28.09.2023
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen einstweilige Verfügung in lauterkeitsrechtlichem Verfahren ohne vorherige Anhörung der Verfügungsbeklagten - besonderes Feststellungsinteresse nicht dargelegt
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