Aktenzeichen M 1 SN 21.1722

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RCN:
RCNU6BJZ29ANEBAP63

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VG München: Entscheidung vom 27.04.2021

Vorläufiger Rechtschutz, Faktische Vollziehung einer Baugenehmigung durch den Beigeladenen, Sicherungsmaßnahmen, Umfang der aufschiebenden Wirkung, Anhaltspunkte für Missachtung der aufschiebenden Wirkung

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