Aktenzeichen 2 BvR 1960/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130619.2bvr196012
RCN:
RCNU5TDZZENWGCVFKW

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.06.2013

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von Tatsachen, zu denen sich der Betroffene nicht äußern konnte - keine Vermutung des Zugangs bei formloser Versendung gerichtlicher Dokumente

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