Aktenzeichen 1 StR 389/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:261115B1STR389.15.0
RCN:
RCNU5EKDBXNMS5JVZZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.11.2015

Geldstrafe neben Freiheitsstrafe: Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Schuldgrundsatz und dem Grundsatz des einkommensunabhängigen Strafens

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