Aktenzeichen Au 3 S 18.1253

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RCNU58LFXWXRWYZ79E

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VG Augsburg: Entscheidung vom 24.07.2018

Vorläufiger Rechtsschutz gegen Unterrichtsausschluss eines Schülers mit ADHS

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Verwaltungsgericht Augsburg: Beschluss vom 24.07.2018

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