Aktenzeichen AN 18 E 20.00821

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNU5328N4M2BCJL9P

Verknüpfte Entscheidungen

VG Ansbach: Entscheidung vom 04.05.2020

Betriebsuntersagung eines Tattoo-Studions im Rahmen der 3. BaylfSMV

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.