Aktenzeichen IV B 147/11

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RCNU4ZNJU9WNLV8DUN

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 20.06.2012

(Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG - Keine notwendige Beiladung der Kommanditisten - Teils unzulässige, teils unbegründete Beschwerde - Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung)

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