Aktenzeichen 23 ZB 19.1985

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RCNU4VZ4TQPCTE54EL

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VGH München: Entscheidung vom 05.09.2022

Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen, Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Befreiung vom Verbundverbot, Befreiung vom Mindestabstandsgebot, Eigenständige Amtshandlungen, Gebührenbemessung, Äquivalenzprinzip

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