Strafverfahren u.a. wegen unterlassener Hilfeleistung: Vorliegen eines Unglücksfalls bei Straftat mit erheblichem Verletzungsrisiko; erforderliche Urteilsfeststellungen; revisionsrechtliche Folgen fehlerhafter Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Grundlage für eine verhängte Einzelstrafe
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