Aktenzeichen NotZ (Brfg) 6/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:230418BNOTZ.BRFG.6.17.0
RCN:
RCNU4BBH374SGZCFXM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.04.2018

Amtspflichten des Notars: Verwendung der Bezeichnung „Notariat“ durch einen Anwaltsnotar; Amtswidrigkeit der werbenden Selbstdarstellung im Rahmen eines Internetauftritts

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