Aktenzeichen 33 W (pat) 30/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNU3WA67CBNT25G44

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 02.07.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "GIRODIAMANT/DIAMANT" – Zulässigkeit der Erweiterung des Widerspruchs innerhalb der Widerspruchsfrist – zur Einrede der Nichtbenutzung für einen konkreten Zeitraum – allein die Übernahme eines identischen Elements in der jüngeren Marke begründet keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der selbständig kennzeichnenden Stellung

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