Aktenzeichen 2 StR 219/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:040723B2STR219.22.0
RCN:
RCNU3DAE2PSS69FGZT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.07.2023

Erforderliche Feststellungen zum Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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