Aktenzeichen IX ZR 72/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:060521UIXZR72.20.0
RCN:
RCNU2W82HKHAB9KVW4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.05.2021

Rückgewährklage des Insolvenzverwalters für eine GmbH nach Vorsatzanfechtung der Zahlung von Ordnungsgeldern, Gebühren und Auslagen wegen der Verletzung der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses: Subjektive Voraussetzungen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes; Vollbeweis der Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners; drohende Zahlungsunfähigkeit; Feststellung der Zahlungseinstellung; Vermutung für die Fortdauer der festgestellten Zahlungseinstellung

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