Aktenzeichen 8 ZB 21.3252

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RCN:
RCNU2NQ4XQXNAELF5F

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VGH München: Entscheidung vom 25.04.2022

Berufungszulassung (abgelehnt), Drittanfechtungsklage, beschränkte Erlaubnis zum Entnehmen von Wasser aus einem Fluss, wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, schwerer Eingriff in das Fischereirecht (verneint)

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