Aktenzeichen IV ZR 291/10

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RCN:
RCNU26S7XEDKX97QYK

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2011

Haftpflichtversicherung der Notare: Aufwendungsersatzanspruch des Haftpflichtversicherers bei wissentlicher Pflichtverletzung des Notars und Übergang der Ansprüche des Geschädigten gegen die Notarkammer auf den Versicherer; Unwirksamkeit des Ausschlusses der Deckung für mittelbare Schäden in der Notar-Vertrauensschadensversicherung; verfahrensfehlerhaftes Unterbleiben der Begründung der Zurückverweisungsentscheidung des Berufungsgerichts

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