Aktenzeichen AN 4 E 20.01670

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ECLI:
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RCN:
RCNTZ47VXTCXDVJZ82

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VG Ansbach: Entscheidung vom 25.09.2020

Anspruch einer politische Gruppierung auf Repräsentation in Ausschüssen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis

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