Aktenzeichen 12 ZB 21.2870

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RCNTYY9MGCLH9RLRMK

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VGH München: Entscheidung vom 27.10.2023

Zuständigkeitsrechtlicher Leistungsbegriff, Unterbrechung einer Jugendhilfemaßnahme, Neue Zuständigkeitsbestimmung

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