Aktenzeichen VIII R 8/11

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RCNTYF5W89S9X3KAJH

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 15.10.2014

(Anwendbarkeit der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im Sonderbetriebsvermögen II befindliches Büro des Gesellschafters einer Ingenieur-GbR - Abgrenzung des häuslichen Arbeitszimmers von betriebsstättenähnlichen Räumen)

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