Aktenzeichen 17 O 2735/22

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RCNTY98JZ74W52TGUA

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LG Nürnberg-Fürth: Urteil vom 30.09.2022

Sittenwidrigkeit, Fahrzeug, Annahmeverzug, Software, Streitwert, Ermessen, Feststellung, Herausgabe, Zulassung, Erledigung, Kenntnis, Pkw, Sicherheitsleistung, Klage, Kosten des Rechtsstreits, unrichtige Angaben, geltendes Recht

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