Aktenzeichen 3 BV 61/23

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RCN:
RCNTY435H85QGWNTYF

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ArbG München: Entscheidung vom 20.04.2023

Betriebsrat, Arbeitszeit, Mitbestimmungsrecht, Einigungsstelle, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mitbestimmung, Rechtsweg, Antragsteller, Beisitzer, Arbeitszeiterfassung, Bestellung, Verpflichtung, Mitarbeiter

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