Aktenzeichen 202 ObOWi 38/20

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNTY38JFM8W4ENJ6Y

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BayObLG München: Entscheidung vom 11.02.2020

Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

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