Aktenzeichen XII ZB 311/17

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ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:030419BXIIZB311.17.0
RCN:
RCNTXVF4TTW6DE9VTV

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.04.2019

Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der nicht ordnungsgemäßen und nicht rechtzeitigen Mitteilung des verfahrenseinleitenden Dokuments; Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs nach Kenntniserlangung von dem ausländischen Urteil

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