Aktenzeichen 2 BvR 619/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100809.2bvr061910
RCN:
RCNTX88YVRB63PYYVK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 09.08.2010

Nichtannahmebeschluss: Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels (hier: Anhörungsrüge gem § 33a StPO) hält Einlegungsfrist für Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) nicht offen - mangelnde Entscheidungserheblichkeit des behaupteten Gehörsverstoßes

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