Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der durch die Einreichung einer Anwaltsbestellung nach Klagerücknahme entstandenen Kosten der beklagten Partei; Deckelung der Gebührenerhöhung im Fall der Vertretung mehrerer Personen in derselben Angelegenheit bei Vergütung nach Wertgebühren
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