Aktenzeichen 4 K 2409/21

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RCNTUFTYRW95LCJT8J

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FG München: Urteil vom 26.10.2022

Wirksame Anfechtung eines der in § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge kein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

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