Aktenzeichen IV ZR 197/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.01.2013

Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl: Anforderungen an eine gesonderte Mitteilung in Textform über die Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen bei Belehrung im Schadenmeldungsfragebogen

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