Aktenzeichen I ZR 219/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.09.2013

Wettbewerbsrecht: Anerkennung der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; Erlaubnispflicht nur für die Führung der Bezeichnung "Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger" - Medizinische Fußpflege

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