Aktenzeichen 4 StR 387/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:191120B4STR387.20.0
RCN:
RCNTSUKHWHD3CBYYB8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.11.2020

Strafverfahren: Minderung des Einziehungsbetrages um eine zeitlich nach der Tat erbrachte Geldleistung an den Geschädigten

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