Aktenzeichen AN 3 S 17.01012

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ECLI:
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RCN:
RCNTSTRKCEY82GAHPJ

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VG Ansbach: Entscheidung vom 06.07.2017

Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Errichtung eines elektrischen Weidezauns im Außenbereich

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