Aktenzeichen VI ZB 31/10

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RCNTS9UMA5P66MH35R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.04.2011

Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Einführung der im Strafverfahren protokollierten Zeugenaussagen in den Zivilprozess

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