Aktenzeichen 3 StR 189/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:120722B3STR189.22.0
RCN:
RCNTRDGDH2UZ5QRTN7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.07.2022

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung von Geldstrafen

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