Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO - Substantiierungsanforderungen bei Rüge fehlender Unverzüglichkeit - hier: Zulässigkeit einer Zurückweisung gem § 522 Abs 2 ZPO auch noch nach Terminierung - keine Bindung des Spruchkörpers durch Terminierungsentscheidung des Vorsitzenden <§ 216 Abs 2 ZPO>
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