Aktenzeichen 1 BvR 1618/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110718.1bvr161810
RCN:
RCNTR4R5YWDKU2SZKQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 18.07.2011

Nichtannahmebeschluss: Zur Zurückweisung einer Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO - Substantiierungsanforderungen bei Rüge fehlender Unverzüglichkeit - hier: Zulässigkeit einer Zurückweisung gem § 522 Abs 2 ZPO auch noch nach Terminierung - keine Bindung des Spruchkörpers durch Terminierungsentscheidung des Vorsitzenden <§ 216 Abs 2 ZPO>

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