Aktenzeichen AN 17 S 18.01880, AN 17 S 18.01886

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ECLI:
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RCN:
RCNTQXNZE6DAK4TFJL

Verknüpfte Entscheidungen

VG Ansbach: Entscheidung vom 25.03.2019

Bauaufsichtliche Anordnung wegen Nichteinhaltung der in der Baugenehmigung festgesetzten Lärmgrenzwerte

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