Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem Lebensversicherer im Policenmodell: Hinweispflicht hinsichtlich der Nichtangehörigkeit zur einem Sicherungsfonds; Aufklärungspflicht zur Widerspruchsfrist bei verspäteter Annahmeerklärung nach Ablauf der Antragsbindungsfrist
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