Aktenzeichen IV ZR 32/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2024:210224UIVZR32.22.0
RCN:
RCNTPUQSZYYAKUFA9D

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.02.2024

Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung bei einem Lebensversicherer im Policenmodell: Hinweispflicht hinsichtlich der Nichtangehörigkeit zur einem Sicherungsfonds; Aufklärungspflicht zur Widerspruchsfrist bei verspäteter Annahmeerklärung nach Ablauf der Antragsbindungsfrist

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