Aktenzeichen V ZR 66/10

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RCNTPGZG6J765K67Y5

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.02.2011

Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen in den Geschäftsräumen des Verwalters; Auskunftsanspruch des einzelnen Eigentümers zur Jahresabrechnung und zum Wirtschaftsplan

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