Aktenzeichen I ZB 79/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:090720BIZB79.19.0
RCN:
RCNTN6LEG8ZJ8PYVCP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.07.2020

Besichtigungsanspruch im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens: Inaugenscheinnahme als Duldungsverfügung; Kosten der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers und anwaltlichen Gläubigervertretern als Kosten der Zwangsvollstreckung

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