Aktenzeichen XII ZB 432/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:080420BXIIZB432.19.0
RCN:
RCNTM6USSCUT4DLPGG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.04.2020

Zugewinnausgleich: Möglichkeit eines Auskunftsantrags in der Beschwerdeinstanz nach (nur noch) Verhandlung des Zahlungsanspruchs in der Vorinstanz

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